Tätigkeiten Elternbeirat:
„Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und dem Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten.“
(Art. 14, Abs. 3, BayKiBiG)
Der Elternbeirat wird zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres für ein Jahr von der Elternschaft gewählt. Er ist ein beratendes Gremium und vertritt die Elternschaft gegenüber dem Träger sowie dem pädagogischen Personal. Von Vorteil ist dabei eine Vertretung der Krippe durch mindestens zwei Elternteile und ebenso eine Vertretung des Kindergartens durch mindestens zwei Elternteile.
Weiterhin wirkt der Elternbeirat bei verschiedenen Veranstaltungen, wie dem Sommerfest oder der St. Martinsfeier mit. Gerne können nach Rücksprache mit dem Träger weitere Veranstaltungen vom Elternbeirat durchgeführt werden.